In der religiösen Praxis von Muslim:innen hat die Rechtsschulzugehörigkeit eine pragmatische Funktion. Denn nahezu jede religiöse Handlung besitzt ein Anweisungssystem. Für die Gläubigen stellen diese Normen einen Referenzrahmen dar und erleichtern die religiöse Praxis. Doch was passiert, wenn es in der Umsetzung aufgrund verschiedener Umstände zu Schwierigkeiten kommt? Welche Möglichkeit bietet die Meinungsverschiedenheit zwischen den Rechtsschulen an? Ist es erlaubt, der Norm einer anderen Schule als Ausnahmeerlaubnis (ruḫṣa) zu folgen? In dieser Fortbildung werden diese Fragen nach einer prägnanten theoretischen Einführung anhand von Praxisbeispielen aus dem IRU behandelt.